Allgemeine Geschäftsbedingungen Stefan Gierke
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Stefan Gierke nachfolgend Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking, Ulmenweg 2
in 23617 Stockelsdorf und den natürlichen und juristischen Personen, welche die
Angebote der Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking nutzen.
1.2 Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages bietet der Kunde den Abschluss des
Vertrages verbindlich an und erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking an. Der Vertrag kommt erst mit der
Annahme durch die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking zustande. Dies
bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages und hat eine
unbestimmte Laufzeit. Die Kündigung unterliegt den gesetzlichen Regelungen und
bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
1.4 Nach einmaliger Unterzeichnung erstreckt sich deren Gültigkeit auf jeden
folgenden Aufenthalt des Hundes in der Hundetagesbetreuung Travehunde
Dogwalking.
1.5 Die Betreuung umfasst das Ausführen des Hundes zusammen mit anderen zu
betreuenden Hunden in der Gruppe, sowie das Abholen und Bringen von und zu einem
vereinbarten Ort.
1.6 Die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking verpflichtet sich, den Hund art-
und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie
dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
2. Haftung
2.1 Während der Betreuungszeit bleibt der Tierhalter der Eigentümer im Sinne von
§833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass sein Tier frei von
ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle nötigen Schutzimpfungen
(Grundimmunisierung) erhalten hat.
2.2 Der Hundehalter wird vor Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen, dass sein
Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich
ausdrücklich auf die anderen mitlaufenden Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen
zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen, sowie Verletzungen beim Kontakt
mit Wildtieren.
2.3 Eigens für die Tätigkeit des Dogwalking der Hundetagesbetreuung Travehunde
Dogwalking besteht eine Tiersitter-Haftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 2.2
genannten Fälle erfasst. Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des
Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der
Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking begrenzt.
2.4 Die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking haftet nicht für Schäden an oder
den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der
Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).
2.5 Die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking haftet nicht für
Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund
verursacht wurden.
2.6 Falls der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller
Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung durch die Hundetagesbetreuung
Travehunde Dogwalking ausgeschlossen.
2.7 Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht in der Gruppe mitgenommen. Für
den Zeitraum der Läufigkeit pausiert das Monatsabonnement. Sollte die Läufigkeit der
Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt und/oder nicht angezeigt werden, so
übernimmt die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking für die Folgen eines
Deckungsaktes keine Haftung.
3. Verpflichtungen
3.1 Der Hundebesitzer verpflichtet sich im Besitz einer ausreichenden
Haftpflichtversicherung inklusive Fremdbetreuung zu sein.
3.2 Der Hundebesitzer verpflichtet sich den Hund ordnungsgemäß steuerlich
angemeldet und den Hund mit einem Chip versehen zu haben.
3.3 Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich die Hundetagesbetreuung Travehunde
Dogwalking den Hundebesitzer und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu
benachrichtigen.
3.4 Besteht im Notfall die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich
der Hundebesitzer alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
3.5 Der Hundebesitzer verpflichtet sich, die Hundetagesbetreuung Travehunde
Dogwalking über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten,
wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Ungezieferbefall oder
Läufigkeit zu informieren.
3.6 Der Hundebesitzer verpflichtet sich die Hundetagesbetreuung Travehunde
Dogwalking über Beißvorfälle und alle etwaigen Auflagen durch Behörden zu
informieren.
3.7 Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der
Hundebesitzer.
3.8 Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich die Hundetagesbetreuung
Travehunde Dogwalking diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten
Personen mit in die Privaträume zu nehmen, sowie die Übergabe schriftlich zu
protokollieren. Die Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking haftet nicht für
Schäden oder Diebstähle in der Wohnung des Halters.
4. Preise
4.1 Die Abopreise richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste, sowie individuellen
Vereinbarungen und beinhalten ausschließlich die Betreuungs- und Fahrtkosten.
4.2 Die Kosten der Betreuung sind bis zum 20. eines Monats in bar oder per
Überweisung und ohne Abzug zu begleichen.
4.3 Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 (1) UStG berechnet die
Hundetagesbetreuung Travehunde Dogwalking keine Umsatzsteuer.
5. Datenschutz
5.1 Alle Angaben vom Hundehalter werden vertraulich behandelt und ohne
ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
6. Ergänzende Bestimmungen
6.1 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Sollte eine
Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die
Bedingungen im Übrigen wirksam.